Martin Unger Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht
Martin UngerRechtsanwaltFachanwalt für Strafrecht

Verkehrsunfallsachen

Bei Verkehrsunfällen liegt den Geschädigten an einer schnellen und vor allem umfassenden Schadensregulierung. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes in Verkehrsunfallsachen empfiehlt sich deshalb immer.

 

Ich informiere Sie über den möglichen Umfang Ihrer Ersatzansprüche (Sachschaden, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, vermehrte Bedürfnisse usw.) ebenso wie Schadensminderungspflichten und mache für Sie außergerichtlich und - falls nötig - gerichtlich Ihre Haftpflichtansprüche gegen den / die Unfallgegner geltend.

 

Soweit notwendig übernehme ich auch Ihre Vertretung bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Ihrer eigenen Versicherung (z. B. aus Teilkasko-, Kasko- oder Kraftfahrtunfallversicherung).

 

 

Hier finden Sie mich:

Martin Unger
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht
Holm 64
24937 Flensburg

Tel.: 0461 40776158
Mobil: 01522 15 28 408

E-Mail: info@ra-martin-unger.de

Martin Unger
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