Martin Unger Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht
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Bußgeld - Fahrverbot - Punkte

Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr drohen verschiedene Sanktionen: vom allein schon ärgerlichen Bußgeld übers einschneidende Fahrverbot bis zur Fahrerlaubnisentziehung, weil das „Punktekonto“ beim KBA in Flensburg voll ist.

 

Allerdings ist nicht jeder Bußgeldbescheid rechtmäßig, weshalb sich - gerade bei Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstößen - der Weg zum Anwalt lohnt. Denn häufig lassen sich die Fahreridentität oder die Ordnungsmäßigkeit der Messung in Zweifel ziehen, was eine erfolgreiche Verteidigung in diesen Verfahren zulässt.

 

Lässt sich der Verstoß nachweisen, besteht bei der Verhängung eines Fahrverbots unter Umständen die Möglichkeit dieses zumindest zu verzögern oder sogar - bei Erhöhung der Geldbuße- zu vermeiden.

 

Auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt wie in Strafverfahren der Grundsatz, dass Sie sich nicht selbst belasten müssen. Also machen Sie auch hier von Ihrem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch! Machen Sie im Rahmen der Ihnen gewährten Anhörung keine Angaben zur Sache, insbesondere auch nicht zur Fahrereigenschaft.

 

Beachten Sie die Rechtsmittelfrist! Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist binnen zwei Wochen einzulegen. Ziehen Sie daher rechtzeitig einen Anwalt zu Rate. Dieser wird alle Fristen und Förmlichkeiten beachten und insbesondere Akteneinsicht nehmen, um Sie sachgerecht und kompetent zu verteidigen.

Hier finden Sie mich:

Martin Unger
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht
Holm 64
24937 Flensburg

Tel.: 0461 40776158
Mobil: 01522 15 28 408

E-Mail: info@ra-martin-unger.de

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