Martin Unger Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht
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Verteidiger ja oder nein?

Die Entscheidung, ob Sie einen Verteidiger beauftragen wollen oder nicht, liegt grundsätzlich natürlich bei Ihnen.

 

Es empfliehlt sich allerdings stets einen Strafverteidiger hinzu zu ziehen, da die Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung erheblich sein können (z. B. Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnisentziehung, berufsrechtliche Folgen). Eine effektive Verteidigung kann dazu beitragen, die Rechtmäßigkeit strafrechtlicher Entscheidungen in Frage zu stellen oder für Sie nachteilige Entscheidungen zu mildern oder gar ganz zu vermeiden.

 

Je eher Sie einen Verteidiger beauftragen, desto besser stehen Ihre Verteidigungschancen, und zwar ganz unabhängig davon, ob Sie sich selbst als ganz und gar unschuldig ansehen oder nicht.

 

Lassen Sie sich, falls Sie unsicher sind, zunächst beraten. Sprechen Sie mich an.

 

 

Hier finden Sie mich:

Martin Unger
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht
Holm 64
24937 Flensburg

Tel.: 0461 40776158
Mobil: 01522 15 28 408

E-Mail: info@ra-martin-unger.de

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