Bei Verkehrsunfällen liegt den Geschädigten an einer schnellen und vor allem umfassenden Schadensregulierung. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes in Verkehrsunfallsachen empfiehlt sich deshalb immer.
Ich informiere Sie über den möglichen Umfang Ihrer Ersatzansprüche (Sachschaden, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, vermehrte Bedürfnisse usw.) ebenso wie Schadensminderungspflichten und mache für Sie außergerichtlich und - falls nötig - gerichtlich Ihre Haftpflichtansprüche gegen den / die Unfallgegner geltend.
Soweit notwendig übernehme ich auch Ihre Vertretung bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Ihrer eigenen Versicherung (z. B. aus Teilkasko-, Kasko- oder Kraftfahrtunfallversicherung).