Als Beschuldigter in einem Strafverfahren werden Sie früher oder später von der Polizei eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen zur Vernehmung erhalten, da Ihnen rechtliches Gehör gegeben werden muss.
Sie sind aber gesetzlich nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Wenn Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, wird Ihnen das nicht nachteilig ausgelegt werden.
Nutzen Sie zunächst Ihr Recht, mittels eines Verteidigers Akteneinsicht zu nehmen. Denn in genauer Kenntnis dessen, was Ihnen vorgeworfen wird und was gegen Sie ermittelt worden ist, können Sie sich sachgerecht verteidigen. Erst das Wissen über den Inhalt und Stand der Ermittlungen gegen Sie schafft die notwendige Waffengleichheit im Kampf um Ihr Recht.
Daher der Rat: Keine Aussage ohne Anwalt!
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