Im Falle Ihrer Festnahme oder Verhaftung ist die Hinzuziehung eines Verteidigers dringend geboten!
Drängen Sie darauf, einen Verteidiger anrufen zu dürfen oder lassen Sie sich, falls Sie meine Telefonnummer gerade nicht zur Hand haben, die Rufnummer des Strafverteidigernotdienstes, der in vielen Städten eingerichtet ist, geben.
Sie haben Anspruch darauf, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren!
Lassen Sie sich außerhalb allgemeiner Bürozeiten, am Wochenende oder an Feiertagen nicht damit abspeisen, dass ein Anwalt nicht erreichbar sei. In vielen Städten sind für solche Fälle Strafverteidigernotdienste eingerichtet, deren Telefonnummer den Polizeibehörden in der Regel bekannt ist. Für den Landgerichtsbezirk Flensburg lautet die Telefonnummer des Strafverteidigernotdienstes 0151 58122008.
In jedem Fall gilt auch hier der Rat: Keine Aussage ohne Anwalt! Wenn Sie von Ihrem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch machen, müssen Sie nicht befürchten, dadurch "noch verdächtiger" zu erscheinen. Es ist im übrigen unproblematisch zu einem späteren Zeitpunkt eine Aussage zu machen, wenn dies überhaupt geboten erscheint. In jedem Fall ist es erforderlich, sich vor einer Aussage den Rat eines Strafverteidigers einzuholen.
Lassen Sie sich auch nicht durch den Gedanken locken, eine Aussage könne Sie im Falle Ihrer Verhaftung wieder auf freien Fuß bringen. In der Regel ist dies nicht der Fall.